AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer und Zahlungsbedingungen („AGB“) der Baumann Dental GmbH
Stand 07.06.2024
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen finden ausschließlich auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der Baumann Dental GmbH (Unternehmer) und dem Kunden (ebenfalls Unternehmer) Anwendung. Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr zwischen Baumann Dental und einem Verbraucher (§ 13 BGB).
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Baumann Dental im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB werden nur anerkannt soweit Baumann Dental ihnen ausdrücklich in Schrift- oder Textform zustimmt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag zumindest in Textform bzw. Bestätigung von Baumann Dental zumindest in Textform maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2. Angebot und Annahme
(1) Die Angebote von Baumann Dental sind freibleibend und nicht verbindlich. Vorstehendes gilt auch bei Zusendung von Katalogen, technischer Dokumentationen, Produktbeschreibungen und Unterlagen (auch in elektronischer Form) durch Baumann Dental.
(2) Die Angebote stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot (Bestellung) abzugeben und binden Baumann Dental noch nicht. Mit dem Absenden einer Bestellung in Text- oder Schriftform an Baumann Dental gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab, an das er für die Dauer von zwei Wochen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann das Angebot durch Baumann Dental angenommen werden.
(3) Die Annahme durch Baumann Dental kann schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(4) Bei einer Bestellung im Online Shop stellt die Präsentation oder Bewerbung von Waren im Onlineshop kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
a) Im Onlineshop wird die Bestellung des Kunden nach Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ an Baumann Dental geschickt.
b) Die Bestellung des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot an Baumann Dental dar, an welches der Kunde 14 Kalendertage gebunden ist.
c) Nach Eingang der Bestellung bei Baumann Dental bestätigen Baumann Dental dem Kunden unverzüglich den Empfang der Bestellung per E-Mail. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar, es sei denn die Annahme wird zugleich und ausdrücklich erklärt. Eine stillschweigende Annahme ist ausgeschlossen.
d) Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden die Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung.
e) Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Onlineshop besteht die Möglichkeit, den Vertragstext zu speichern. Baumann Dental selbst speichert den Vertragstext des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nicht. Die Vertragsbestimmungen werden dem Kunden in der Regel an die im Bestellvorgang mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die AGB auf https://www.baumann-dental.de/ einzusehen und herunterzuladen.
f) Bei Leistungsänderungen, zusätzlichen Leistungen oder sonstigen Änderungen des Vertragsinhalts, wird Baumann Dental ein Nachtragsangebot unterbreiten.
(5) Die Mitarbeiter von Baumann Dental sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die von Baumann Dental genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Diese verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die Verpackungs-, Versand-, Transport- und Versicherungskosten, die Kosten einer Transportversicherung, Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben im Zusammenhang mit dem Kauf trägt stets der Kunde.
(2) Baumann Dental kann gegenüber dem Kunden erbrachte Leistungen monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert Baumann Dental die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
(3) Alle Rechnungen sind spätestens 30 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen. Baumann Dental gewährt dem Kunden Skonto ausschließlich in Fällen, in welchen Skonto ausdrücklich und in Textform beim Vertragsschlusses, vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Baumann Dental maßgebend. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung ist Baumann Dental jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Anzahlung in angemessener Höhe durchzuführen.
(4) Der Rechnungsversand kann nach Wahl von Baumann Dental auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.
(5) Mit Ablauf der in Absatz (3) genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Baumann Dental behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von Baumann Dental auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Eine Aufrechnung / ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln ist nur gestattet, soweit dem Kunden entweder unverjährte und unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen.
(7) Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann Baumann Dental vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Baumann Dental ist berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
4. Subunternehmer
Baumann Dental ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung Dritter zu erbringen (Subunternehmer). Wir haften für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Jede Partei benennt einen eigenen Verantwortlichen für die Kommunikation zwischen den Parteien.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Baumann Dental soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und sofern technisch möglich einen Remotezugang (bspw. TeamViewer) auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung der Baumann Dental zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von Baumann Dental unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
(4) Der Kunde wird Baumann Dental bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von Baumann Dental gegen Vorlieferanten.
(5) Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse, Informationen oder Gegenstände sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (Vertrauliche Information), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen. Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Vertrauliche Information angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Vertrauliche Information des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen (Reverse-Engineering). Die Weitergabe Vertraulicher Information an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für Vertrauliche Information nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
(6.) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation wird keiner der Vertragspartner daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. Gleichwohl hat die E-Mail des Kunden den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
6. Gefahr,Termine, Fristen
(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager. Das ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht anders vereinbart, ist Baumann Dental berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Erfolgt der Versand der Ware auf Mehr- bzw. Einwegpaletten, so werden diese dem Kunden mit ihrem handelsüblichen Einkaufspreis berechnet.
(2) Baumann Dental ist zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung.
(3) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von Baumann Dental bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern verbindliche Lieferfristen aus den in Ziffer 7 Absatz (1) genannten Gründen oder aufgrund Nichtverfügbarkeit der Leistung, nicht eingehalten werden können, wird Baumann Dental den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich aus Gründen die Baumann Dental nicht zu vertreten hat, ist Baumann Dental berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird Baumann Dental unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer von Baumann Dental, wenn Baumann Dental ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Baumann Dental noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder Baumann Dental im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
(4) Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug sowie bei Verzögerungen aufgrund von Verletzungen von Mitwirkungspflichten des Kunden gem. Ziffer 5 , verlängern sich etwaige Liefertermine und -fristen entsprechend.
(5) Im Übrigen kommt Baumann Dental, sollte ein fester Liefertermin vereinbart worden sein, erst nach Ablauf einer Frist von vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, so ist Baumann Dental berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) von Baumann Dental bleiben unberührt.
(8) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Im Übrigen gelten die gesonderten Bestimmungen der Incoterms gemäß dieser AGB.
7. Höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (Arbeitskampfmaßnahmen, Unruhen, Kriege Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und sonstige unabwendbare Ereignisse) befreien Baumann Dental für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht bzw. Leistung. Dauert die Störung länger als 3 Monate, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages schriftlich zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts sind Baumann Dental die Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten inkl. Material zu ersetzen. Auf Verlangen hat jeder Vertragsteil nach Ablauf der 3-monatigen Verzögerungsfrist zu erklären, ob er an dem Vertrag festhalten will oder nicht.
(2) Der Kunde kann im Fall des Rücktritts wegen höherer Gewalt keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich Baumann Dental nur berufen, wenn der Kunde durch Baumann Dental hiervon unverzüglich nach Kenntniserlangung benachrichtigt wird.
(3) Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann Baumann Dental auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
8. Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften des Lieferantenregresses.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass es bspw. aus technischen, mechanischen oder sonstigen tatsächlichen Gründen zu Abweichungen bei der Fertigung von Erzeugnissen kommen kann. Für unerhebliche Abweichungen der Leistungen von Baumann Dental von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängel („Toleranz“).
(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mangelfreie Erzeugnisse, bspw. etwaige Erzeugnisse mittels eines 3D-Druckers beim Kunden vor Ort, nur zu erzielen sind, wenn der Kunde ein im Fertigungszeitpunkt nach Stand der Technik und mit den Leistungen eines von Baumann Dental kompatiblen Endgeräts (wie bspw. einem 3D-Drucker) nutzt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzten Endgeräte ordnungsgemäß gewartet und für die Leistungen von Baumann Dental ordnungsgemäß kalibriert und eingestellt sind. Abweichungen, die insbesondere aus nicht ordnungsgemäß kalibrierten oder eingestellten Endgeräten resultieren, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Baumann Dental. Wartungs- und/ oder Kalibrierungsleistungen an einem Endgerät des Kunden sind nur Vertragsgegenstand, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind.
(4) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich an Baumann Dental zu melden (Untersuchungs- und Rügepflichten (vgl. §§ 377, 381 HGB). Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Baumann Dental hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Baumann Dental für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(5) Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt bei nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch bei Schäden aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ansprüche wegen Mängeln bestehen ebenfalls nicht bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte.
(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Baumann Dental wählen, ob der Anspruch durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird.
(7) Baumann Dental ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Vertragspartner den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(8) Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch fehl oder ist die Nacherfüllung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand unmöglich, so ist der Kunde zur Minderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn Baumann Dental handelt mit Arglist oder Vorsatz. Der Vertragspartner hat Baumann Dental die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(9) Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Delikt gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(10) Sämtliche Hinweise auf Herstellergarantien bedeuten keine Einschränkung der Gewährleistungsansprüche über die vorstehenden Einschränkungen hinaus, sondern lediglich einen Hinweis auf zusätzliche Rechte gegenüber dem Hersteller. Insoweit erfolgt hierdurch keine Erweiterung der Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber Baumann Dental, vielmehr treten diese Herstellergarantien neben die Gewährleistungsrechte des Kunden.
9. Haftung
(1) Auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB haftet Baumann Dental unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Pflichten beschränkt sich die Haftung von Baumann Dental auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten haftet Baumann Dental nicht. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
(2) Die Haftungsbeschränkung gem. Abs. 1 gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Regelungen bleibt unberührt.
(3) In keinem Fall haftet Baumann Dental über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Soweit die Haftung von Baumann Dental beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter von Baumann Dental sowie für deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag im Eigentum von Baumann Dental. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Baumann Dental berechtigt, die Ware zurückzunehmen bzw. abzubauen. Baumann Dental ist nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Baumann Dental ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann die Baumann Dental nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, und Wasserschäden zu versichern. Müssen Wartungsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(4) Durch Verarbeitung der Ware erwirbt der Kunde kein Eigentum an der Ware; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Baumann Dental. Bei der Verarbeitung mit in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt Baumann Dental Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von Baumann Dental gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Dasselbe gilt bei Vermischung. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt erlöschen, so besteht schon jetzt Einigkeit, dass das Miteigentum oder Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf Baumann Dental übergeht. Der Kunde bleibt unentgeltlicher Verwahrer dieser Sachen.
(5) Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von Baumann Dental, außer Baumann Dental hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch Baumann Dental. Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass Baumann Dental vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an Baumann Dental ab, die diese Abtretung hiermit annimmt. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Baumann Dental nachkommt. Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Baumann Dental auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
(6) Der Kunde hat bei Pfändungen oder Beschlagnahmen unverzüglich Baumann Dental zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Baumann Dental in geeigneter Form hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Baumann Dental die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde gegenüber Baumann Dental für den hieraus entstandenen Schaden. Die Geltendmachung der Rechte von Baumann Dental aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die Forderung gegen den Kunden angerechnet.
11. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung gegen Baumann Dental zustehen, ist ausgeschlossen.
12. Rücktritt
(1) Der Kunde ist nur in den gesetzlichen und in diesen AGB vorgesehenen Fällen zum Rücktritt berechtigt. Baumann Dental ist darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag, bei Dauerschuldverhältnissen zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
a) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung vollständig leistet,
b) beim Kunden Zahlungsunfähigkeit eintritt,
c) er seine Zahlungen einstellt,
d) über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,
e) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen mangels Masse abgewiesen wird,
f) eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und hierdurch die Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber Baumann Dental gefährdet ist; der Kunde wird Baumann Dental frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
g) Der Kunde gegen seine Mitwirkungsverpflichtung gemäß Ziff. 5 nach Ablauf einer zur Vornahme der
Mitwirkungshandlung in Textform gesetzten Nachfrist verstößt.
(2) Sofern Baumann Dental vom Vertrag zurücktritt oder ihn kündigt, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Entstehung der Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte nicht zu vertreten.
13. Urheberrechtsschutz
(1) Entwürfe, Muster, Modelle, Werkzeuge und dergleichen sind geistiges Eigentum von Baumann Dental und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgebaut, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet, an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder in anderer Weise als im Rahmen der getroffenen Vereinbarung genutzt werden.
(2) Bei Bestellung nach Vorgaben des Kunden und soweit der Kunde Baumann Dental Muster, Modelle, Zeichnungen, Werkzeuge und dergleichen zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass er zur Nutzung berechtigt ist und Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Bei der Verletzung von Rechten Dritter haftet in diesem Fall der Kunde.
(3) Der Kunde wird weder das Logo noch die Website von Baumann Dental auf seiner Website verlinken ohne schriftliche Zustimmung von Baumann Dental.
14. Referenznachweise
Baumann Dental behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Der Kunde kann der Aufnahme seiner Website in einer Referenzliste mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
15. Auslandsgeschäfte, Incoterms 2020
(1) Baumann Dental behält sich das Recht vor, insbesondere Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich gegen Vorauskasse durchzuführen.
(2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, sofern diese durch außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften (insbesondere nationale und internationale [Re-]Exportkontroll- und Zollvorschriften, einschließlich Embargos und sonstigen staatlichen Sanktionen), die – in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften – auf diesen Vertag anwendbar sind (nachfolgend „Außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften“), beeinträchtigt oder untersagt werden. In diesen Fällen ist jeder Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag im erforderlichen Umfang zu kündigen.
(3) Verzögert sich die Vertragserfüllung aufgrund von Genehmigungs-, Bewilligungs-, oder ähnlichen Erfordernissen oder aufgrund von sonstigen Verfahren nach Außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften (nachfolgend zusammen „Genehmigung“), so verlängern/verschieben sich vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine entsprechend; eine Haftung der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Verzögerung ist ausgeschlossen. Sollte eine Genehmigung versagt oder nicht innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung erteilt werden, ist Baumann Dental berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, jedenfalls soweit die Vertragserfüllung die Genehmigung voraussetzt.
(4) Die Vertragspartner informieren sich unverzüglich nach Kenntniserlangung über Außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften, welche zu den in Ziffer 14 Absätzen (2) und (3) genannten Beschränkungen, Verboten oder Verzögerungen führen können.
(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Baumann Dental auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind oder diesbezüglich von Behörden angefordert werden. Zu diesen Pflichten können insbesondere Angaben zum Endkunden, zum Bestimmungsort und zum Verwendungszweck der Lieferungen gehören. Baumann Dental ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn der Vertragspartner Baumann Dental diese Informationen und Unterlagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt.
(6) Eine Haftung von Baumann Dental für Schäden im Zusammenhang mit oder aufgrund der Verweigerung der Vertragserfüllung oder aufgrund Kündigung dieses Vertrages durch Baumann Dental ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(7) Falls Import- und/oder Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so ist der Vertragspartner, der für die Beschaffung verantwortlich ist, dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig beizustellen.
(8) Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen und diese im Original an Baumann Dental auszuhändigen. Baumann Dental haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes, aber auch nicht dafür, dass sie dem technischen Stand im Importland entsprechen.
(9) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Versandlieferungen von Baumann Dental nach den Incoterms 2020 EXW - EX Works (Ab Werk).
(10) Im Rahmen einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung steht Baumann Dental das Recht zu, einzelne Incoterms 2020 Klauseln zu streichen oder zu ergänzen. Diesbezüglich hat Baumann Dental den Geschäftspartner im Vorfeld zu unterrichten. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde den mitgeteilten Änderungen nicht unverzüglich widerspricht.
(11) Soweit vereinbart ist, dass Baumann Dental den Transport versichert, deckt dies nur den Transport vom Herstellerwerk bis zur Grenze des Firmengeländes des Kunden ab.
16. Datenschutzhinweise
(1) Baumann Dental erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung einer Bestellung bzw. Auftrags, so auch die E-Mail-Adresse des Kunden, wenn die gegenüber Baumann Dental angegeben wird. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Zur Bonitätsprüfung kann Baumann Dental zusätzliche Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten von Endverbrauchern, bzw. Patienten, die Rückschlüsse auf ihre Identität zulassen, ist zur Erfüllung des Vertrags durch Baumann Dental nicht erforderlich. Von der Mitteilung solcher Daten hat der Kunde abzusehen. Werden unverlangt solche Daten, insbesondere Namen, Geburtsdatum oder Anschrift von Endverbrauchern, bzw. Patienten mitgeteilt, so obliegt es dem Kunden, eine vorherige Einwilligungserklärung des Endkunden, bzw. Patienten einzuholen.
(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass im Auftrag von Baumann Dental die Datenverarbeitung auch durch ein verbundenes Unternehmen oder einen Kooperationspartner erfolgen kann.
(4) Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde einer weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.
17. Schlussbestimmungen
(1) Baumann Dental behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der AGB. Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Baumann Dental gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Baumann Dental in Pforzheim. Baumann Dental ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Baumann Dental und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Besondere Geschäftsbedingungen der Baumann Dental GmbH für die Überlassung von Software
Stand 07.06.2024
Für softwarebezogene Lieferungen und Leistungen der Baumann Dental GmbH gelten die besonderen Geschäftsbedingungen der Baumann Dental GmbH ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) der Baumann Dental GmbH.
1. Vertragsgegenstand
(1) Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Software, einschließlich Funktionalität und Kompatibilität, sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Sicherheit der Software sind die am Markt erprobten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs maßgeblich, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Öffentliche Äußerungen können für die geschuldete Beschaffenheit nur maßgeblich sein, soweit sie spezifische Eigenschaften der konkret vereinbarten Software betreffen.
(2) Die Software wird nur in ausführbarer Form einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der InstalIationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die InstaIlationsanleitung können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anleitungen werden nur geliefert, soweit dies konkret vereinbart ist, etwa in einer Stückliste. Vor jeglicher zulässiger Dekompilierung fordert der Kunde die erforderlichen Informationen zunächst bei Baumann Dental an. Soweit in der Software von Baumann Dental Schnittstellen zu nicht von ihm zu liefernder Software bestehen, gilt § 69d Urheberrechtsgesetz.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Software durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen von Baumann Dental, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.
2. Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung
(1) Baumann Dental räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3 Absatz (5) Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.
(3) Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
(4) Baumann Dental ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(5) Das Eigentum an überlassenen VervieIfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuelle Nutzungsrechte eingeräumt. Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.
3. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für die Unterstützung von Baumann Dental und den Einsatz der Software zur Verfügung steht.
(2) Der Kunde wird Baumann Dental unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten.
(3) Der Kunde wird Baumann Dental soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Baumann Dental einen Datenträger mit der betreffenden Software übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
(4) Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt ist. Diese können darüber hinaus im Ganzen oder teilweise Geschäftsgeheimnisse sein. Insbesondere Quellprogramme sind Geschäftsgeheimnisse von Baumann Dental, außer soweit sie frei verfügbar sind oder einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Anbieters Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der Einwilligung des Anbieters, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme hat Baumann Dental nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zu liefern.
(5) Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren, außer er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Der Kunde wird Baumann Dental unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.
4. Mangelansprüche des Kunden
(1) Baumann Dental gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder - wenn Baumann Dental installiert - mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 8 der allgemeinen AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4 Absatz (2) und Absatz (4). § 475a BGB bleibt unberührt.
(2) Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind.
(3) Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Der Kunde ermöglicht Baumann Dental einen angemessenen Zugang zur Software zum Zweck der Nacherfüllung. Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit Baumann Dental Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Wertes der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Gewährleistungsrecht Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme des Fehlschlagens der Nacherfüllung.