AGB

Allgemeine  Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) der Baumann Dental GmbH

1 Stand August 2022
2 Baumann Dental GmbH – nachfolgend kurz auch Baumann Dental. “Anbieter”, “Unternehmer”-.

 

01. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen finden ausschließlich auf die Geschäftsbeziehungen zwischen der Baumann Dental GmbH (Unternehmer) und dem Kunden (ebenfalls Unternehmer) Anwendung. Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr von Baumann Dental mit einem Verbraucher gem. § 13 BGB. Sie gelten zudem nicht für Bau- und Bauträgerverträge.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob Baumann Dental die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§433, 651 BGB).

(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Vertragspartners gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Baumann Dental im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

(4) Die AGB von Baumann Dental gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Baumann Dental ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Baumann Dental in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. Bestätigung von Baumann Dental in Textform maßgebend.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote von Baumann Dental sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Baumann Dental dem Vertragspartner Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN/EN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich Baumann Dental Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Vertragspartner gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Baumann Dental berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb 14 Kalendertage nach Zugang bei Baumann Dental anzunehmen.

(3) Die Annahme durch Baumann Dental kann schriftlich, in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.

(4) Vertragsschluss im Online-Handel

a. Die Präsentation oder Bewerbung von Waren in unserem Onlineshop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

b. Im Onlineshop wird die Bestellung des Kunden nach Betätigen des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" an uns geschickt.

c. Die Bestellung (b.) des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot an Baumann Dental dar, an welches der Kunde 14 Kalendertage gebunden ist.
    
d. Nach Eingang der Bestellung bei Baumann Dental, bestätigen wir dem Kunden unverzüglich den Empfang der Bestellung per E-Mail. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar, es sei denn die Annahme wird zugleich und ausdrücklich erklärt.

e. Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden die Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung.

f. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Onlineshop besteht die Möglichkeit, den Vertragstext zu speichern. Baumann Dental selbst speichert den Vertragstext des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nicht. Die Vertragsbestimmungen werden dem Kunden in der Regel an die im Bestellvorgang mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die AGB auf https://www.baumann-dental.de/ einzusehen und herunterzuladen.

3. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Baumann Dental berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Erfolgt der Versand der Ware auf Mehr- bzw. Einwegpaletten, so werden diese dem Kunden mit ihrem handelsüblichen Einkaufspreis berechnet.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.

(3) Zu Ziff. 3 (1), (2) gelten nach Einzelfall die gesonderten Incoterms Bestimmungen gem. Ziff. 15 (10).

(4) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.

4. Vergütung, Zahlung, Zinsen, Leistungsschutz, Termine (Lieferfrist und Lieferverzug)

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters, und zwar ab Werk bzw. Lager berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf trägt der Vertragspartner die Transportkosten ab Werk bzw. Lager und die Kosten einer ggf. vom Vertragspartner gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer (siehe hierzu ergänzend Ziff. 15). Baumann Dental kann gegenüber dem Vertragspartner erbrachte Leistung monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert Baumann Dental die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.

(2) Alle Rechnungen sind grundsätzlich und spätestens 30 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug (insb. Skonto) zu zahlen. Baumann Dental gewährt dem Kunden Skonto ausschließlich in Fällen, in welchen Skonto ausdrücklich und zumindest in Textform, spätestens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vereinbart ist. Einen Anspruch auf Skonto hat der Kunde nicht. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Baumann Dental maßgebend. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung ist Baumann Dental jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder Anzahlung in angemessener Höhe durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Baumann Dental mit der Auftragsbestätigung.

(3) Der Rechnungsversand kann nach Wahl von Baumann Dental auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Baumann Dental behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 7.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

(6) Baumann Dental behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen (insb. aus Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen) bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 4.5 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich Baumann Dental das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Baumann Dental ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann die Baumann Dental nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt von Baumann Dental, außer Baumann Dental hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch Baumann Dental.
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass Baumann Dental vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an Baumann Dental ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird Baumann Dental auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.

(8) Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann Baumann Dental vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Baumann Dental ist berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorauskasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

(9) Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber Baumann Dental zu erfüllen, kann Baumann Dental bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. Der Kunde wird Baumann Dental frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren. § 321 BGB bleibt unberührt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Baumann Dental den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(10) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von Baumann Dental bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern Baumann Dental verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Baumann Dental den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Baumann Dental berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird Baumann Dental unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn Baumann Dental ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Baumann Dental noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Baumann Dental im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

(1) Kunde und Baumann Dental benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Baumann Dental erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diesen Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Baumann Dental soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und sofern technisch möglich einen Remotezugang (bspw. TeamViewer) auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung der Baumann Dental zur Verfügung steht. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von Baumann Dental unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.

(4) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden (Untersuchungs- und Rügepflichten iSd. §§ 377, 381 HGB). Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. (Näheres Ziff. 7 (3))

(5) Der Kunde wird Baumann Dental bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von Baumann Dental gegen Vorlieferanten.

(6) Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen. Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände. Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

(7) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. Gleichwohl hat die E-Mail des Kunden den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

6. Störungen bei der Leistungserbringung

(1) Ist die Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine und Lieferfristen auf höhere Gewalt oder andere, von Baumann Dental nicht zu vertretende, nicht abwendbare Ereignisse (Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Nicht- oder Schlechterfüllung von Lieferanten, terroristische Anschläge, Krieg, Epidemien und Pandemien, Überschwemmungen, Erdbeben und sonstigen Naturereignissen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Streiks – auch solche, die Vorlieferanten betreffen -) zurückzuführen, verlängern sich die zur Durchführung der Lieferungen vorgesehenen Lieferfristen und Liefertermine zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen entsprechend. Sofern diese Umstände einen voraussichtlichen Zeitraum von drei Monaten andauern ist Baumann Dental darüber hinaus zur Aufhebung des Vertrages berechtigt. Das gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Baumann Dental bereits im Verzug befindet.

(2) Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann Baumann Dental auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

(3) Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung Baumann Dental vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von Baumann Dental innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Gerät Baumann Dental mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche vom Verzug betroffenen vertraglichen Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Baumann Dental beruht.

(4) Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von Baumann Dental zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.

7. Sachmängel und Aufwendungsersatz

(1) Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften des Lieferantenregresses.

(2) Baumann Dental leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind und öffentlich bekannt gemacht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt Baumann Dental jedoch keine Haftung.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass es bspw. aus technischen, mechanischen oder sonstigen tatsächlichen Gründen zu Abweichungen bei der Fertigung von Erzeugnissen kommen kann. Für unerhebliche Abweichungen der Leistungen von Baumann Dental von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängel („Toleranz“).

(4) Der Kunde wird ebenso darauf hingewiesen, dass mangelfreie Erzeugnisse, bspw. etwaige Erzeugnisse mittels eines 3D-Druckers beim Kunden vor Ort, nur zu erzielen sind, wenn der Kunde ein im Fertigungszeitpunkt nach Stand der Technik und mit den Leistungen eines von Baumann Dental kompatiblen Endgeräts (wie bspw. einem 3D-Drucker) nutzt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm genutzten Endgeräte (wie bspw. einem 3D-Drucker) ordnungsgemäß gewartet und für die Leistungen von Baumann Dental ordnungsgemäß kalibriert und eingestellt sind. Abweichungen, welche insbesondere durch nicht ordnungsgemäß kalibrierte oder eingestellte Endgeräte resultieren, liegen nicht im Verantwortungsbereich von Baumann Dental. Wartungs- und/ oder Kalibrierungsleistungen an einem Endgerät des Kunden sind nur Vertragsgegenstand, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind. Diesbezüglich ergänzend wird der Kunde auf die Regelung der Ziff. 1 (3) S.2 der besonderen Geschäftsbedingungen der Baumann Dental GmbH für die Überlassung von Software hingewiesen.

(5) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich an Baumann Dental zu melden (Untersuchungs- und Rügepflichten (vgl. §§ 377, 381 HGB). Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Baumann Dental hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Vertragspartner die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Baumann Dental für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(6) Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt bei nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch bei Schäden aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ansprüche wegen Mängeln bestehen ebenfalls nicht bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte.

(7) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Baumann Dental zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(8) Baumann Dental ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Vertragspartner den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(9) Der Vertragspartner hat Baumann Dental die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Vertragspartner zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Vertragspartner vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 9 ergänzend.

(11) Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2, § 444, 479 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch Baumann Dental führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

(12) Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte gemäß § 327u BGB bleiben von den Ziffern 7.2 und 7.9 unberührt. Macht ein Abnehmer gegenüber dem Kunden einen etwaigen Anspruch geltend, der zu einem Rückgriffsanspruch führen kann, wird der Kunde Baumann Dental unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch und die für dessen Beurteilung notwendigen sowie nützlichen weiteren Informationen in Kenntnis setzen. Der Kunde wird Baumann Dental die Möglichkeit verschaffen, den vom Abnehmer des Kunden geltend gemachten Anspruch zu befriedigen, außer soweit dies für den Kunden unzumutbar ist. Der Kunde und Baumann Dental werden sich mit dem Ziel abstimmen und zusammenarbeiten, einen berechtigten Anspruch des Abnehmers des Kunden möglichst aufwands- und kostengünstig zu befriedigen.

(13) Nimmt der Kunde mit erforderlicher Zustimmung von Baumann Dental in Selbstvornahme Handlungen zur Beseitigung von Mängeln vor, zu denen Baumann Dental nach den vorstehenden Bestimmungen verpflichtet wäre, gilt der Kunde insoweit nicht als Erfüllungsgehilfe von Baumann Dental. Baumann Dental haftet für die Folgen der Selbstvornahme nur, soweit der Kunde nach Vorgaben von Baumann Dental gehandelt hat. Baumann Dental wird dem Kunden die Kosten der Selbstvornahme bis zur Höhe der Aufwendungen ersetzen, die Baumann Dental ohne die Selbstvornahme durch den Kunden zu tragen gehabt hätte. Darüberhinausgehende Aufwendungen werden von Baumann Dental nicht erstattet.

(14) Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit

a. er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

c. zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 5.2, 5.3, 5.4, und 8.2) anfällt.

(15) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(16) Beim Kauf gebrauchter Sachen ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart.

8.    Rechtsmängel

(1) Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet Baumann Dental nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung Ziffer 7.2 Satz 1 gilt entsprechend.

(2) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine  Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich Baumann Dental. Baumann Dental und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er Baumann Dental angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

(3) Werden durch eine Leistung von Baumann Dental Rechte Dritter verletzt, wird Baumann Dental nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a. dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

c. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn Baumann Dental keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

(4) Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 7.9. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 9 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 7.10 entsprechend.

9. Allgemeine Haftung des Anbieters

(1) Baumann Dental haftet dem Kunden stets

a. für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b. nach dem Produkthaftungsgesetz und

c. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

(2) Baumann Dental haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Für die Verjährung gilt Ziffer 7.9 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss und auf Kosten des Kunden eine weitergehende Haftung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 9.1 bleibt von diesem Absatz unberührt. Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 9.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.

(3) Aus einer selbstständigen Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 9.2.

(4) Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet Baumann Dental nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von Baumann Dental tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessenen Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung von Baumann Dental vereinbart ist.

(5) Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen Baumann Dental gelten Ziffer 9.1 bis 9.4 entsprechend. Die Ziffern 6.3 und 6.4 bleiben unberührt.

10. Verlängerung der Verjährung

Unser Vertragspartner als Unternehmer verpflichtet sich seinerseits für den Fall der Zulieferung eines Bauteiles auf die Einrede der Verjährung für weitere sechs Monate nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist zu verzichten, um uns die Möglichkeit des Regresses zu gewähren.

11. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung gegen Baumann Dental zustehen, ist ausgeschlossen.
    
12. Urheberschutz

(1) Entwürfe, Muster, Modelle, Werkzeuge und dergleichen sind geistiges Eigentum von Baumann Dental und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet, an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder in anderer Weise als im Rahmen der getroffenen Vereinbarung genutzt werden.

(2) Bei Bestellung nach Vorgaben des Kunden (u. a. Zeichnung, Muster) haftet der Kunde. Das Schutzrecht wird dann nicht verletzt.

(3) Urheberrechtsvermerke
Der Kunde räumt Baumann Dental das Recht ein, das Logo von Baumann Dental und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Baumann Dental zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

13. Referenznachweise

Baumann Dental behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

14. Datenschutz

(1) Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses speichert Baumann Dental die notwendigen persönlichen Daten des Kunden. Baumann Dental verarbeitet diese personenbezogenen Daten unter anderem auf Grund eines berechtigen Interesses, nämlich die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsbeziehung sicherzustellen und die Kommunikation bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu unterstützen.

(2) Zur Anbahnung und Abwicklung der Verträge sowie späterer Leistungen übermittelt Baumann Dental Mitarbeiter-Kontaktdaten an den Kunden, um eine geordnete Kommunikation und Leistungsabwicklung zu ermöglichen. Der Kunde darf diese Daten lediglich zur Durchführung der jeweiligen Vertragsbeziehung mit Baumann Dental verwenden.

(3) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(5) Wir weisen darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

15. Auslandsgeschäfte, Incoterms 2020

(1) Baumann Dental behält sich das Recht vor, insbesondere Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich gegen Vorauskasse durchzuführen.

(2) Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, sofern diese durch außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften (insbesondere nationale und internationale [Re-]Exportkontroll- und Zollvorschriften, einschließlich Embargos und sonstigen staatlichen Sanktionen), die – in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften – auf diesen Vertag anwendbar sind (nachfolgend „Außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften“), beeinträchtigt oder untersagt werden. In diesen Fällen ist jeder Vertragspartner berechtigt, diesen Vertrag im erforderlichen Umfang zu kündigen.

(3) Verzögert sich die Vertragserfüllung aufgrund von Genehmigungs-, Bewilligungs-, oder ähnlichen Erfordernissen oder aufgrund von sonstigen Verfahren nach Außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften (nachfolgend zusammen „Genehmigung“), so verlängern/verschieben sich vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine entsprechend; eine Haftung der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Verzögerung ist ausgeschlossen. Sollte eine Genehmigung versagt oder nicht innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung erteilt werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, jedenfalls soweit die Vertragserfüllung die Genehmigung voraussetzt.

(4) Die Vertragspartner informieren sich unverzüglich nach Kenntniserlangung über Außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften, welche zu den in Punkten 15 (2) und 15 (3) genannten Beschränkungen, Verboten oder Verzögerungen führen können.

(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Baumann Dental auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind oder diesbezüglich von Behörden angefordert werden. Zu diesen Pflichten können insbesondere Angaben zum Endkunden, zum Bestimmungsort und zum Verwendungszweck der Lieferungen gehören. Baumann Dental ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn der Vertragspartner Baumann Dental diese Informationen und Unterlagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt.

(6) Eine Haftung von Baumann Dental für Schäden im Zusammenhang mit oder aufgrund der Verweigerung der Vertragserfüllung oder aufgrund Kündigung dieses Vertrages durch Baumann Dental ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(7) Falls Import- und/oder Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so ist der Vertragspartner, der für die Beschaffung verantwortlich ist, dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig beizustellen.

(8) Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu sorgen und diese im Original an Baumann Dental auszuhändigen. Baumann Dental haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes, aber auch nicht dafür, dass sie dem technischen Stand im Importland entsprechen. Bezüglich allenfalls entstehenden Versand- und Zollaufwendungen hält der Vertragspartner Baumann Dental schad- und klaglos.

(9) Allfällige Zollkosten, Gebühren und/oder sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Vertragspartners von Baumann Dental.

(10) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Versandlieferungen von Baumann Dental nach den Incoterms 2020 EXW - EX Works (Ab Werk).

(11) Baumann Dental behält sich im Einzelfall das Recht vor, weitere Incoterms 2020 Klauseln alternativ oder ergänzend, insb. „CPT - Carriage Paid to“ (Frachtfrei) und „FCA - Free Carrier“ (Frei Frachtführer), in das Vertragsverhältnis einzubeziehen.

(12) Die Kennzeichnung der alternativ oder ergänzend in das Vertragsverhältnis einbezogene Incoterms 2020 Klausel wird dem Kunden in der Regel auf der Auftragsbestätigung, zumindest aber per Textform angezeigt. Im Rahmen einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung steht Baumann Dental das Recht zu, einzelne Incoterms 2020 Klauseln zu streichen oder zu ergänzen. Diesbezüglich hat Baumann Dental den Geschäftspartner zu unterrichten.

(13) Soweit vereinbart ist, dass Baumann Dental den Transport versichert, deckt dies nur den Transport vom Herstellerwerk bis zur Grenze des Firmengeländes des Kunden ab.

16. Rechtswahl

(1) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

(2) Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (Incoterms) vereinbart sind, gelten die Incoterms in der Fassung 2020.

17.Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in ORT. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Unser Gerichsstand ist Pforzheim.

18. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.

19. Besondere Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Software

Bestimmte Leistungen und Lieferungen werden mit einer Software ausgeliefert. Diesbezüglich gelten ergänzend die besonderen Regelungen „Besondere Geschäftsbedingungen der Baumann Dental GmbH für die Überlassung von Software“ zu den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) der Baumann Dental GmbH.

20. Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.



Besondere Geschäftsbedingungen der Baumann Dental GmbH für die Überlassung von Software

Für softwarebezogene Lieferungen und Leistungen der Baumann Dental GmbH gelten die besonderen Geschäftsbedingungen der Baumann Dental GmbH ergänzend zu den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“) der Baumann Dental GmbH.
 
1. Vertragsgegenstand

(1) Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Software, einschließlich Funktionalität und Kompatibilität, sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Sicherheit der Software sind die am Markt erprobten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs maßgeblich, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Öffentliche Äußerungen können für die geschuldete Beschaffenheit nur maßgeblich sein, soweit sie spezifische Eigenschaften der konkret vereinbarten Software betreffen.

(2) Die Software wird nur in ausführbarer Form einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der InstalIationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die InstaIlationsanleitung können dem Kunden auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anleitungen werden nur geliefert, soweit dies konkret vereinbart ist, etwa in einer Stückliste. Vor jeglicher zulässiger Dekompilierung fordert der Kunde die erforderlichen Informationen zunächst bei Baumann Dental an. Soweit in der Software von Baumann Dental Schnittstellen zu nicht von ihm zu liefernder Software bestehen, gilt § 69d Urheberrechtsgesetz.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Software durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen von Baumann Dental, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.

(4) Der Kunde wird ausdrücklich auf die technischen und tatsächlichen Funktionszusammenhänge von Software und Endgerät (wie bspw. einem 3D-Drucker) gem. Ziff. 7 (3), (4) der Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Baumann Dental GmbH hingewiesen.

2. Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung

(1) Baumann Dental räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.

(2) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3.5. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.

(3) Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

(4) Baumann Dental ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

(5) Das Eigentum an überlassenen VervieIfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuelle Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch Baumann Dental frei widerruflich eingeräumt.

(6) Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffern 3.4 und 3.5) verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.

3. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für die Unterstützung von Baumann Dental und den Einsatz der Software zur Verfügung steht.

(2) Der Kunde wird Baumann Dental unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Ziffer 1.1 bleibt unberührt.

(3) Der Kunde wird Baumann Dental soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Baumann Dental einen Datenträger mit der betreffenden Software übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

(4) Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt ist. Diese können darüber hinaus im Ganzen oder teilweise Geschäftsgeheimnisse sein. Insbesondere Quellprogramme sind Geschäftsgeheimnisse von Baumann Dental, außer soweit sie frei verfügbar sind oder einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Anbieters Dritten nicht zugänglich werden. Ergänzend gelten die Regelungen unter Ziffer 5.6 der allgemeinen AGB.
Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der Einwilligung des Anbieters, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme hat Baumann Dental nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zu liefern.

(5) Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren, außer er ist gesetzlich dazu berechtigt. Der Kunde wird Baumann Dental unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.

4. Mangelansprüche des Kunden

(1) Baumann Dental gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 1.1 entspricht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beginnt mit der Ablieferung oder - wenn Baumann Dental installiert - mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Einfluss auf den Verlauf der Verjährung. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 8 der allgemeinen AGB.
Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 7 der allgemeinen AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2 - 4.4. § 475a BGB bleibt unberührt.

(2) Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 5.4 der allgemeinen AGB.

(3) Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Der Kunde ermöglicht Baumann Dental einen angemessenen Zugang zur Software zum Zweck der Nacherfüllung. Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit Baumann Dental Rücksprache halten. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Wertes der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder - im Rahmen von Ziffer 9 der allgemeinen AGB - Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.
Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz von Baumann Dental Ziffer 6.4 der allgemeinen AGB.
Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.

Zuletzt angesehen